Ausländische Fachkräfte einstellen

1. Mai 2021 Keine Kommentare möglich

Wie kann ich ausländische Mitarbeiter einstellen? Über Kutni suchen viele ausländische Fachkräfte einen Job in Deutschland. Aber wie kann ich als Arbeitgeber diese einstellen?

Seit Mitte 2020 gilt in Deutschland das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG). Dieses hat den Zuzug von qualifiziertem Personal deutlich vereinfacht. So fällt die Positivliste weg, die den Zuzug auf bestimmt Berufsgruppen eingeschränkt hat. Auch wenn dieses schon recht viele Branchen umfasste, gibt es ja inzwischen reichlich Branchen mit Fachkräftemangel.
Weiterhin muss bei Fachkräften unter 45 Jahren eigentlich nur noch deren Qualifikation nachgewiesen werden und ein gültiges Jobangebot oder Arbeitsvertrag vorliegen.

Was kostet das Verfahren?

Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro. Hinzu kommt eine Visumgebühr von 75,- Euro sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation.

Was kostet es die Stelle nicht zu besetzen?

Wie funktioniert das Verfahren?

Mit Vorlage eines Arbeitsvertrages oder Arbeitsangebotes kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren wie folgt angegangen werden:

Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten, das die Dauer des Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzen wird. Folgende Informationen bzw. Schritte sind dabei wichtig:

1. Zwischen dem Unternehmen und der Ausländerbehörde muss eine Vereinbarung geschlossen werden, die unter anderem Bevollmächtigungen und Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und der beteiligten Behörden (Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen, Auslandsvertretung) sowie eine Beschreibung der Abläufe einschließlich der Beteiligten und Fristen beinhaltet.

2. Die Ausländerbehörde berät den Arbeitgeber, unterstützt ihn, das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation der Fachkraft durchzuführen, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und prüft die ausländerrechtlichen Erteilungsvoraussetzungen. Die Anerkennungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit müssen innerhalb bestimmter Fristen entscheiden.

3. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung, die sie dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft zusendet. Diese bucht anschließend einen Termin bei der Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums, der innerhalb von drei Wochen stattfindet. Bei diesem Termin muss das Original der Vorabzustimmung mit weiteren für den Visumantrag nötigen Unterlagen vorgelegt werden.

4. Nachdem der vollständige Visumantrag von der Fachkraft gestellt wurde, wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen über diesen entschieden.

5. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren umfasst bei gleichzeitiger Antragstellung auch den Ehegatten sowie minderjährige ledige Kinder der Fachkraft, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen.

Ein kleines Erklärungsvideo finden Sie hier.


Hier gibt es mehr Informationen aus dem Ministerium -> Link
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